Jobcenter Ludwigshafen: Informationen für Energieversorger

Sie sind Vertragspartner für die Lieferung von Heiz- und/oder Energieleistungen an einen Haushalt, für dessen Haushaltsmitglieder Leistungen nach dem SGB II gewährt werden?

Auszahlung von SGB II-Leistungen an Dritte

Grundsätzlich sind die Bezieher von Leistungen nach dem SGB II verpflichtet, für die (regelmäßige) Zahlung der Forderungen für Versorgungsleistungen (u. a. Erdgas, Fernwärme, Heiz- und Haushaltsstrom) selbst zu sorgen.
Die Zahlung von Forderungen aus einem Vertragsverhältnis zwischen dem Versorgungsunternehmen und dem SGB II-Bezieher durch das Jobcenter an das Versorgungsunternehmen direkt kann erfolgen, wenn

a) der Kunde die direkte Auszahlung aus seinem SGB II-Leistungsanspruch beantragt (§ 22 Absatz 7 Satz 1 SGB II)

oder

b) das Jobcenter Kenntnis über Energiekostenrückstände eines SGB II-Leistungsbeziehers erhält (§ 22 Absatz 7 Satz 2 SGB II).

Sofern Beitragsrückstrände in Vertragskonten bestehen, kann im Einvernehmen mit der betroffenen Leistungsbezieherin oder dem Leistungsbezieher eine Direktüberweisung der Verbraucherabschläge durch das Jobcenter veranlasst werden. Hierzu ist eine schriftliche Einverständniserklärung der Kundin oder des Kunden erforderlich, in der das Jobcenter angewiesen wird ab einem bestimmten Zeitpunkt die Direktüberweisung zu veranlassen.

Team

Leistungsgewährung

Zuständigkeit

311

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Ludwigshafen
und RPK Mitte/BG-Nummer Endziffer 0-1

321

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Ludwigshafen
und RPK Mitte/BG-Nummer Endziffer 2-3

331

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Speyer und RPK
Süd/BG-Nummer Endziffer 0-4

341

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Speyer und RPK
Süd/BG-Nummer Endziffer 5-9

361

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Frankenthal und RPK Nord

371

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Ludwigshafen und RPK
Mitte/BG-Nummer Endziffer 4-5

431

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Ludwigshafen und RPK
Mitte/BG-Nummer Endziffer 6-7

441

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Ludwigshafen und RPK
Mitte/BG-Nummer Endziffer 8-9

Unsere Standorte
Jobcenter Ludwigshafen
Jobcenter in Ludwigshafen
Kaiser-Wilhelm-Straße 52
67059 Ludwigshafen
0621 59133-0
0621 59133-444
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Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 13.30 - 16.00 Uhr
Oder nach Terminvereinbarung

Jobcenter Ludwigshafen II
Jobcenter in Ludwigshafen II
Berliner Str. 23a
67059 Ludwigshafen
0621 59133-0
0621 59133-444
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Kunden ohne Terminvereinbarung bitte hier vorsprechen.

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 13.30 - 16.00 Uhr
Oder nach Terminvereinbarung

Standort Speyer
Jobcenter in Speyer
Bahnhofstraße 37a
67346 Speyer
06232 6016-100
06232 6016-254
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Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 - 16.00 Uhr
Oder nach Terminvereinbarung

Standort Frankenthal
Jobcenter in Frankenthal
Carl-Theodor-Straße 13
67227 Frankenthal
06233 3152-0
06233 3152-55
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Öffnungszeiten:

Montag, Mittwoch bis Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 13.30 - 16.00 Uhr
Oder nach Terminvereinbarung

Ludwigshafen,Ludwigshafen,Speyer,Frankenthal