Anspruchsvoraussetzungen SGB II-Leistungen im Jobcenter Ludwigshafen

Um Bürgergeld zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (=Hartz IV, Arbeitslosengeld II) zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Diese Voraussetzungen sind im Gesetz geregelt. Die zutreffende Rechtsgrundlage ist der § 7 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Darin werden die folgenden Voraussetzungen genannt:

  • Hilfebedürftigkeit
  • Erwerbsfähigkeit
  • Altersgrenze
  • gewöhnlicher Aufenthalt.

Hilfebedürftigkeit liegt dann vor, wenn das vorhandene Einkommen und Vermögen aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft (in der Regel die Familie, die im gleichen Haushalt lebt) zur Finanzierung des Lebensunterhaltes dieser Personen nicht ausreicht. Um dies beurteilen zu können, wird von unseren Mitarbeiter/innen in jedem Fall eine sogenannte Bedarfsberechnung durchgeführt. Dabei sind einzelne Werte gesetzlich vorgegeben und können vom Jobcenter nicht beeinflusst werden. Geldleistungen können nur dann erbracht werden, wenn Hilfebedürftigkeit vorliegt.

Grundsätzlich müssen Bürgergeld Bezieher/innen dazu in der Lage sein, mindestens drei Stunden am Tag zu arbeiten. Sollten sie dies aus gesundheitlichen oder aufenthaltsrechtlichen Gründen nicht sein, so wäre die Voraussetzung Erwerbsfähigkeit nicht gegeben. Hierbei ist zu beachten, dass die Erwerbsfähigkeit nicht von den Hausärzten und Hausärztinnen beurteilt wird, sondern vom ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit bzw. von der Deutschen Rentenversicherung.

Die Altersgrenze besagt, dass das individuelle Renteneintrittsalter nicht erreicht sein darf. Alle Personen müssen ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort (Wohnsitz) in der Bundesrepublik Deutschland haben.

Nur bei Zutreffen all dieser Voraussetzungen können Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II erbracht werden.

Sind alle Anspruchsvoraussetzungen erfüllt, können nachfolgende Leistungen erbracht werden:

  • Regelbedarfe
  • Kosten der Unterkunft
  • Mehrbedarfe
  • Leistungen für Bildung und Teilhabe 
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Jobcenter Ludwigshafen
Jobcenter in Ludwigshafen
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Donnerstag: 13.30 - 16.00 Uhr
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