Beratungssituation

Beratung & Vermittlung

Das Jobcenter Vorderpfalz-Ludwigshafen bietet Ihnen zahlreiche finanzielle und praktische Hilfen an, um Sie bei der Arbeitssuche oder Weiterbildung zu unterstützen.

Arbeitgebende

Sie suchen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder möchten neue Beschäftigungsmöglichkeiten schaffen? Der Arbeitgeber-Service (kurz: AGS) unterstützt Sie bei der Personalgewinnung und informiert Sie über die verschiedenen Fördermöglichkeiten für Einstellungen. 

Lohnkostenzuschuss nach §16e und §16i
SGB II

Sie wollen Menschen die schon lange Grundsicherungsgeld beziehen, die Chance auf einen neuen Job bieten? Wir unterstützen Sie dabei im Rahmen des Teilhabechancengesetzes.

Hierbei bieten wir Ihnen zwei Möglichkeiten der finanziellen Förderung: die „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ und die „Teilhabe am Arbeitsmarkt“.

Voraussetzung für beide Förderungen: 
Die Beschäftigung ist sozialversicherungspflichtig.

Wichtig: Beantragen Sie zunächst die Förderung und warten Sie eine positive Rückmeldung auf Ihren Antrag ab. Schließen Sie erst dann den Arbeitsvertrag ab.

1. Fördermöglichkeit: Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (§16e SGB II)

Wenn Sie jemanden für mindestens 2 Jahre einstellen, der mindestens 2 Jahre lang Grundsicherungsgeld bezogen hat, können wir Sie mit einem Lohnkostenzuschuss für 2 Jahre unterstützen.Im ersten Jahr des Arbeitsverhältnisses bezuschussen wir 75 Prozent und im zweiten Jahr 50 Prozent des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts.

2. Fördermöglichkeit: Teilhabe am Arbeitsmarkt (§16i SGB II)

Sie wollen eine Person einstellen, die über 25 Jahre alt ist, die seit mindestens 6 Jahren nicht (oder nur kurz) gearbeitet und in dieser Zeit Grundsicherungsgeld bezogen hat. 

Wir können Sie mit folgenden Förderleistungen unterstützen:
Wir bezuschussen in den ersten 5 Jahren der Beschäftigung Ihre Lohnkosten: in den ersten 2 Jahren zu 100 Prozent ab dem dritten Jahr: jährlich um 10 Prozentpunkte abnehmend von 90 bis 70 Prozent.

Auszahlung der Zuschüsse und soziale Absicherung:
Der Lohnkostenzuschuss wird monatlich ausgezahlt. Für Einmalzahlungen, wie zum Beispiel Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld, bekommen Sie keine Zuschüsse.

Zudem erhalten Sie den pauschalierten Arbeitgeberanteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag.

Eingliederungszuschuss

Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber können Sie den Eingliederungszuschuss erhalten, wenn Sie offene Stellen mit Bewerberinnen oder Bewerbern besetzen, die Grundsicherungsgeld beziehen.

Sie müssen den Antrag für einen Eingliederungszuschuss stellen, bevor Sie den Arbeitsvertrag abschließen.

Eine Förderung ist möglich, wenn …

  • bei der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer zunächst eine geringere Arbeitsleistung als üblich zu erwarten ist und deshalb eine längere Einarbeitungszeit erforderlich ist. 
  • der Eingliederungszuschuss die Chancen der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers verbessert, dauerhaft eine Beschäftigung aufzunehmen.

Das Beschäftigungsverhältnis kann allerdings nur dann gefördert werden, wenn die Vermittlung in eine ungeförderte Beschäftigung aus persönlichen Gründen (zum Beispiel wegen gesundheitlicher Einschränkungen, längerer oder häufigerer Zeiten der Arbeitslosigkeit) erschwert ist.

Wichtig: Ob eine Förderung möglich ist, entscheidet die Arbeitsagentur beziehungsweise das Jobcenter. Es gibt keinen rechtlichen Anspruch darauf.

Weitere Informationen:

Bundesagentur für Arbeit - Eingliederungszuschuss

Kontakt zum Arbeitgeberservice

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des gemeinsamen Arbeitgeber-Service des Jobcenters und der Agentur für Arbeit helfen Ihnen dabei, passende Bewerberinnen und Bewerber zu finden. 

Um ihr Anliegen zu klären, melden Sie sich bitte unter der Nummer 0800 4 555520 (gebührenfrei).
Oder Sie nutzen die eServices für Unternehmen bzw. melden ihr Stellenangebot online.

Weitere Informationen:

Bundesagentur für Arbeit - Stellenmeldung

Fördercheck

Unter bestimmten Voraussetzungen können sowohl Sie als Unternehmen als auch Ihre Beschäftigten unterstützt werden. Machen Sie den Fördercheck und erfahren Sie, welche Förderungen für Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeitenden in Frage kommen.

Weitere Informationen:

Bundesagentur für Arbeit - Fördercheck