Beratungssituation

Beratung & Vermittlung

Das Jobcenter Vorderpfalz-Ludwigshafen bietet Ihnen zahlreiche finanzielle und praktische Hilfen an, um Sie bei der Arbeitssuche oder Weiterbildung zu unterstützen.

Fördermöglichkeiten

Das Jobcenter Vorderpfalz-Ludwigshafen bietet Ihnen zahlreiche finanzielle und praktische Hilfen an, um Sie bei der Arbeitssuche oder Weiterbildung zu unterstützen. Ziel ist es dabei immer, Ihre Vermittlungschancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen und zu verbessern und Ihnen den (Wieder-) Einstieg ins Arbeitsleben schnell zu ermöglichen.

Einstiegsgeld

Wenn Sie Grundsicherungsgeld beziehen, soll es sich für Sie finanziell lohnen, wenn Sie wieder arbeiten. Damit das auch bei zunächst gering bezahlten Stellen der Fall ist, unterstützen wir Sie finanziell beim Einstieg ins Arbeitsleben.
Das sogenannte Einstiegsgeld können Sie beantragen, wenn Sie bald einen Job antreten, dessen Entgelt nicht oder kaum über Ihrem bisherigen Grundsicherungsgeld liegt.

Das Jobcenter kann Einstiegsgeld auch bei einer befristeten Stelle oder einer Stelle in Teilzeit zahlen. Das hängt unter anderem davon ab, ob sich dadurch Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt langfristig verbessern.

Wie viel Einstiegsgeld und wie lange Sie dieses erhalten, hängt von Ihren persönlichen Lebensumständen ab. Es gibt keinen rechtlichen Anspruch auf einen bestimmten Betrag. Beispielsweise spielt es eine Rolle, ob Sie alleine oder mit anderen Personen in einer Bedarfsgemeinschaft zusammenleben. Weiterhin ist entscheidend, wie lange Sie arbeitslos waren und wie Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt sind.

Wichtig: Beantragen Sie das Einstiegsgeld, bevor Sie die neue Stelle antreten. Ob Sie Einstiegsgeld erhalten, entscheidet Ihre Integrationsfachkraft beim Jobcenter. Sie haben keinen rechtlichen Anspruch darauf.

Weitere Informationen:

Bundesagentur für Arbeit - Einstiegsgeld

Vermittlungsbudget

Die Fahrt zum Bewerbungsgespräch, Bewerbungsfotos oder Kopien – bei der Suche nach einer Arbeit oder Ausbildung können Kosten entstehen. Daher können wir Sie mithilfe des „Vermittlungsbudgets“ fördern. Sie erhalten dann Ihre Ausgaben zurück.

Ziel der Förderung ist es, Sie dabei zu unterstützen, so schnell wie möglich eine Arbeit zu finden, eine Ausbildung anzutreten oder eine Arbeitslosigkeit zu vermeiden.

Wir können zum Beispiel Ihre Ausgaben erstatten für …

  • Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsmappen, Bewerbungsfotos)
  • notwendige Dokumente (beglaubigte Kopien von Zeugnissen oder Übersetzungen)
  • Fahrten zu einem Vorstellungsgespräch und notwendige Übernachtungskosten
  • einen Umzug, wenn Sie für die neue Stelle umziehen müssen

Ob und in welcher Höhe die Kosten übernommen werden, entscheiden wir aufgrund Ihres Antrags und der Nachweise. Ein genereller Rechtsanspruch auf Leistungen aus dem Vermittlungsbudget besteht nicht.

Wichtig: Sprechen Sie mit Ihrer Integrationsfachkraft beim Jobcenter, bevor Ihnen Kosten entstehen. Beantragen Sie also zum Beispiel die Erstattung der Kosten für die Fahrt zu einem Vorstellungsgespräch, bevor Sie die Fahrkarte kaufen.

Weitere Informationen:

Bundesagentur für Arbeit - Vermittlungsbudget

Praktikum / Probezeit

Einen Einblick in einen Betrieb erhalten und berufliche Tätigkeiten ausprobieren – das ermöglicht Ihnen eine sogenannte Maßnahme bei einem Arbeitgeber, kurz: MAG.

Die Vorteile für Sie:

  • Sie lernen einen Betrieb unverbindlich kennen.
  • Sie erhalten einen Eindruck vom Aufgabengebiet, das Sie sich wünschen.
  • Der Betrieb lernt Sie und Ihre Stärken kennen.
  • Im optimalen Fall erkennt der Betrieb Ihr berufliches Potenzial und bietet Ihnen im Anschluss eine Stelle an.

Eine MAG dauert in der Regel wenige Tage. Maximal sind 6 Wochen, in manchen Fällen bis zu 12 Wochen möglich.

Wichtig: Damit wir die Kosten Ihrer MAG übernehmen können, nehmen Sie bitte vor Aufnahme Kontakt mit Ihrer Integrationsfachkraft im Jobcenter auf. Ein gesetzlicher Anspruch auf eine MAG besteht nicht.

Unterstützungsangebote bei einem Bildungsträger

Erwerben Sie in Trainings und Lehrgängen neue Kompetenzen, um Ihre Aussicht auf eine Beschäftigung zu verbessern.

Wenn Sie einen Job oder einen Ausbildungsplatz suchen, können Sie Ihre Chancen auf eine Stelle mit Lehrgängen, Trainings oder einem individuellen Coaching erhöhen. Diese finden bei zugelassenen Unternehmen und Einrichtungen, sogenannten Bildungsträgern, statt. 
Der Fachbegriff für diese Trainings ist: Maßnahmen bei einem Träger, kurz: MAT. Die MAT können in Gruppen oder im Rahmen von Einzelcoachings stattfinden.

Folgende Ziele können Sie zum Beispiel mit einer MAT erreichen:

  • Sie besitzen neue berufliche Kompetenzen.
  • Sie können sich besser bewerben.
  • Sie können Ihre neu angetretene Arbeitsstelle halten.
  • Sie sind auf eine Selbstständigkeit vorbereitet.

Wichtig: Ihre Integrationsfachkraft im Jobcenter bietet Ihnen eine Maßnahme nach Ihren Wünschen an, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Alternativ erhalten Sie einen Gutschein, mit dem Sie sich selbst eine Maßnahme aussuchen können.

Lohnkostenzuschuss nach §16e und §16i SGB II

Manchmal ist der Weg zurück in das Arbeitsleben nicht einfach. Mit den Fördermöglichkeiten nach § 16e und § 16i SGB II unterstützt das Jobcenter Menschen, die mehrere Jahre Grundsicherungsgeld beziehen, bei der Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Ziel ist es, neue Perspektiven zu schaffen, Berufserfahrung zu sammeln und dauerhaft wieder im Arbeitsleben Fuß zu fassen.  

1. Fördermöglichkeit: Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (§16e SGB II)

Diese Förderung richtet sich an Menschen, die seit mindestens zwei Jahren Grundsicherungsgeld beziehen. Arbeitgebende können für die Einstellung einen zeitlich befristeten Lohnkostenzuschuss erhalten. Zusätzlich unterstützt das Jobcenter die Beschäftigung durch individuelle Begleitung und Beratung.

2. Fördermöglichkeit: Teilhabe am Arbeitsmarkt (§16i SGB II)

Diese Förderung ist für Menschen gedacht, die besonders lange arbeitslos sind und bisher nur geringe Chancen auf dem Arbeitsmarkt hatten. Arbeitgeber erhalten über einen längeren Zeitraum einen Zuschuss zu den Lohnkosten. Gleichzeitig werden die Beschäftigten durch Coaching und weitere Unterstützungsangebote begleitet.

Interesse?

Sprechen Sie Ihre Integrationsfachkraft im Jobcenter an. Gemeinsam prüfen wir, ob eine Förderung nach § 16e oder § 16i SGB II für Sie in Frage kommt und welche Möglichkeiten sich daraus für Ihren beruflichen Weg ergeben.