Vorrangige Leistungen
Vorrangige Leistungen sind Hilfen von anderen Trägern, die Ihnen und Ihrer Familie zustehen. Dazu gehören zum Beispiel Kindergeld, Renten oder Unterhaltsvorschuss. Diese Hilfen müssen Sie bei anderen Stellen beantragen (zum Beispiel Familienkasse oder Jugendamt). Damit wird der Anspruch auf Grundsicherungsgeld geringer oder kann vielleicht sogar vermieden werden.
Weitere Informationen zu vorrangigen Leistungen finden Sie im Merkblatt Grundsicherung für Arbeitssuchende im Kapitel 8.1.3.
Eine Übersicht über typische vorrangige Leistungen finden Sie nachfolgend.
Weitere Informationen über die jeweiligen Leistungen erhalten Sie über die Internetseite der zuständigen Sozialleistungsträger.
| Vorrangige Leistung | Sozialleistungsträger |
|---|---|
| Rente (Bsp.: Alters- und Erwerbsminderungsrente, Witwen- und Waisenrente) | Deutsche Rentenversicherung |
| Kindergeld, Kinderzuschlag | Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit |
| Wohngeld (Miet- und Lastenzuschuss) |
Stadt- oder Kreisverwaltung Ihres Wohnortes: |
| Elterngeld | |
| Unterhaltsvorschuss | |
| Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung | |
| Arbeitslosengeld | Bundesagentur für Arbeit |
| Berufsausbildungshilfe für Auszubildende | |
| BaföG für Schüler und Studenten | Bundesministerium für Bildung und Forschung |
| Krankengeld | Die gesetztliche Krankenkasse, in der Sie Mitglied sind |