Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Jobcenter Vorderpfalz-Ludwigshafen ist bemüht, seine Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.jobcenter-vorderpfalz-ludwigshafen.de.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
a) Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
PDF-Dateien: Derzeit sind teilweise noch nicht barrierefrei verlinkte PDF-Dateien vorhanden. Diese werden aber von den zuständigen Fachbereichen nach und nach umgewandelt. Neu hinzukommende Inhalte werden barrierefrei gestaltet.
Externe Videos: Videos werden von externen Anbietern bereitgestellt und sind in der Regel nicht untertitelt.
Für die nicht barrierefreien Inhalte, für die wir derzeit keine barrierefreie Alternative anbieten, können Betroffene jedoch unter den unten genannten Kontaktmöglichkeiten mit uns Kontakt aufnehmen, so dass wir ihnen zu ihrem Anliegen Lösungsmöglichkeiten oder eine persönliche Beratung anbieten können. Darüber hinaus helfen uns Anregungen, unsere Inhalte weiter an die Barrierefreiheit anzupassen.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 01.09.2026 erstellt und beruht auf Selbstüberprüfung.
Die Erklärung wurde zuletzt am 01.10.2026 überprüft und überarbeitet.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sollten Sie auf unseren Seiten dennoch auf Barrieren stoßen, bitten wir um Ihre Mithilfe: Senden Sie uns mit Hilfe des folgenden Formulars einen entsprechenden Hinweis mit einer Fehlerbeschreibung.
5. Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Serviceportal Rheinland-Pfalz
Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz vertreten durch die Ministerin der Finanzen
Kaiser-Friedrich-Str. 5
55116 Mainz
Webseite: service.rlp.de
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.
Stand: Oktober 2026